Gewalt gegen Frauen und Mädchen

EU stimmt für härtere Regeln

  • Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, sollen künftig in der gesam­ten EU unter Strafe stehen.

  • Das EU-Parlament hat für eine Regelung gestimmt, mit der sexuelle und häusliche Gewalt in der EU künftig einheitlich schärfer geahndet wird. Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung oder wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, sollen demnach künftig in der gesam­ten EU unter Strafe stehen, entschied eine Mehrheit der Europaabgeordneten heute in Straßburg. Außerdem müssten Betroffene Zugang zu geschützten Unterkünften haben. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen künftig zudem die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen, dass nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als Straftat gelten.

    Der Deutschen Frauenrat begrüßte die Richtlinie. »Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die am weitesten verbreitete Menschenrechtsverletzung«, sagte Vorstandsmitglied Sylvia Haller. »Deshalb ist die EU-Richtlinie ein so herausragender Meilenstein für den Gewaltschutz.« Sie monierte aber eine schwerwiegende »Leerstelle beim Tatbestand Vergewaltigung.«

    In der Richtlinie wurden keine EU-weiten Standards zu Vergewaltigungen geregelt. Das Parlament hatte eine solche Regelung gefordert, wonach jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU, darunter Deutschland, hatten das aber blockiert.

    Die Kritiker:innen argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine rechtliche Grundlage im Europarecht gebe, die EU damit ihre Kompetenzen möglicherweise überschreite. Ein entsprechender Artikel hat es daher nicht ins Gesetz geschafft. Zuvor hatten mehr als 100 prominente Frauen in einem offenen Brief Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade aufzugeben.

    Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen. Das gilt aber als Formsache. Für die Umsetzung der Bestimmungen haben die Mitgliedstaaten dann drei Jahre Zeit.

    Quelle: aerzteblatt.de, 24.4.2024 ∙ DHZ

    Rubrik: Recht

    Erscheinungsdatum: 25.04.2024